Liebe Eltern,
ich übersende Ihnen die aktuelle Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 09.06.2020.
Die Anmerkungen der LHH als örtlicher Jugendhilfeträger stehen in rot dabei.
„Kita werden mit eingeschränktem Betrieb weiter geöffnet”
Ab dem 22. Juni 2020 können Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus, es wird auf einen eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen umgestellt.
Dies bedeutet voraussichtlich, dass es keine weitere Schließverordnung des Gesundheitsministeriums mehr geben wird. Ob und welcher Form der Bereich Kindertagesstätten in einer ab 22.06.2020 gültigen Verordnung aussehen kann, ist zurzeit noch nicht geklärt. Sobald wir hier etwas konkretes wissen, informieren wir Sie.
Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Über diesen Grundsatz haben sich das Niedersächsische Kultusministerium, die Träger und die Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht und verständigt. Die Änderungen werden in der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ zum 22. Juni festgeschrieben.
Dies bedeutet aus unserer auch, dass Sie Familien aufnehmen können, mit denen Sie einen Betreuungsvertrag neu abgeschlossen haben. Es können dann auch Kinder in die Eingewöhnung aufgenommen werden, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt.
Im Grundsatz ist im eingeschränkten Betrieb Betreuung im Umfang von vor der coronabedingten Einrichtungsschließung möglich. Die Kinder können in ihre regulären Kita-Gruppen zurückkehren und betreut werden. Auch freie Plätze können mit neuen Kindern belegt werden.
Beschränkungen im konkreten Angebot der jeweiligen Einrichtung sind aber möglich, da die Personalressourcen in den Kindertageseinrichtungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Wir gehen zum aktuellen Zeitpunkt davon aus, so ist es ja auch der Presseberichterstattung zu entnehmen, dass hierbei Einschränkungen vorrangig im zeitlich Umfang gemacht werden. Dies ist eine Schlussfolgerung daraus, dass alle Kinder kommen, aber deutlich weniger Personal als im Echtbetrieb zur Verfügung steht. Um dann allen Kindern ein Angebot machen zu können, ist das nur mit zeitlichen Abstrichen möglich. Das Kultusministerium wurde bereits darauf hingewiesen, konkrete Rahmenbedingungen zu schaffen, wie dies zu erfüllen ist. Denn weniger Betreuungszeit bedeutet, dass dies den meisten Eltern keine vollumfängliche Wahrnehmung ihres Berufs ermöglichen kann. Dies ist zumindest ein potentieller „Krisenherd“. Wir empfehlen mit den Eltern schon jetzt in Gespräche zu gehen und diese dafür zu sensibilisieren, dass es zu Einschränkungen in der zeitlichen Betreuungsleistung kommen kann bzw. das das sehr wahrscheinlich ist.
Ab dem 22.06.2020 müssen Sie sich voraussichtlich keine Arbeitsnachweise oder ähnliches mehr vorlegen lassen, denn alle Kinder dürfen wieder kommen, unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Der Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt daher weiterhin vorübergehend ausgesetzt. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Bitte berücksichtigen Sie das von vorne herein bei der Gruppenauffüllung. Der aktuell gültige Rahmen Hygieneplan des Landes wird laut Kultusministerium auch zeitnah angepasst.
Flexibilität beim Personaleinsatz erhalten die Träger, sollten nicht ausreichend Fach- und Betreuungskräfte verfügbar sein: Einmalig je Gruppe kann vorübergehend anstelle einer Fachkraft eine andere geeignete Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden, sofern mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Gruppe zeitgleich tätig ist. Möglicher Personalmangel kann so aufgefangen werden. Sofern Sie als Träger einer Einrichtung Mangel an Fachkräften haben, können Sie daher anderen geeignete Personen als Aufsichtskräfte einsetzen. Diese Personen sind jedoch immer als Unterstützung und nie als Ersatz zu einer Fachkraft zu sehen. Es bedarf also mindestens zwei Personen in einer Gruppe, davon mindestens eine Fachkraft. Was genau „andere geeignete Person bedeutet“ ist aktuell noch nicht konkretisiert. Mindestens ein erweitertes Führungszeugnis muss Ihnen vorliegen. Weitere Rahmenbedingungen sind in Klärung.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich bin sehr froh, dass wir zeitnah einen großen Schritt nach vorne machen können bei der Kinderbetreuung. Viele Eltern sind derzeit stark unter Druck, Familie und Arbeit zu organisieren. Mit dem eingeschränkten Betrieb können wir an dieser Stelle spürbar entlasten. Die Kinder können wieder regelmäßig mit ihren Kita-Freundinnen und -Freunden spielen und ihre Erzieherinnen und Erzieher sehen. Gerade die Vorschulkinder werden noch ausreichend Zeit bekommen, sich auf den wichtigen Wechsel zur Schule vorzubereiten und sich aus ihrer Kita zu verabschieden.
Das sind gute Perspektiven, die sich daraus ergeben, dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt auf einem niedrigen Niveau stabilisiert hat. Gleichzeitig ist das Coronavirus noch aktiv und die Träger müssen ihre Risikogruppen schützen. Wir stehen in der Verantwortung, die Gesundheit der Fachkräfte in den Kitas zu schützen. Die Fachkräfte leisten im Allgemeinen und insbesondere in der jetzigen Lage eine ganz hervorragende Arbeit, für die ich mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich bedanke. Das bedeutet aber, dass die Einrichtungen nicht auf Volllast fahren können wie vor der Corona-Pandemie. Auch dieser Tatsache wird in unserem gemeinsamen Konzept des eingeschränkten Betriebs Rechnung getragen.“